
der Wonnemonat Mai steht in den Startlöchern und hält neben angenehmeren Temperaturen, die uns hoffentlich bald vermehrt in die Natur und vielleicht an den einen oder anderen idyllischen See im Main-Kinzig-Kreis locken, auch einige bemerkenswerte Veränderungen bereit, die unseren Alltag beeinflussen werden. Von Umwälzungen in der Bundespolitik über praktische Anpassungen bei Behördengängen bis hin zu aktualisierten Bestimmungen für unseren Bioabfall – es gibt einiges, was es zu beachten gilt. Damit du auf dem neuesten Stand bist, habe ich die wichtigsten Neuerungen zum 1. Mai 2025 für dich zusammengetragen. Lies aufmerksam weiter, denn möglicherweise ist die ein oder andere Information für dich von Interesse oder Bedeutung!
Eine neue Regierung kommt
Nach intensiven Gesprächen und Abstimmungen in den vergangenen Wochen steht nun fest: Die Bundesrepublik Deutschland erhält eine neue Regierungskonstellation. CDU, CSU und SPD haben sich auf ein gemeinsames Regierungsprogramm geeinigt, und die Regierungsübernahme soll planmäßig am 6. Mai 2025 erfolgen. An diesem Tag wird voraussichtlich Friedrich Merz (CDU) zum neuen Bundeskanzler der Republik gewählt und sein neu formiertes Kabinett berufen. Diese richtungsweisende politische Entwicklung wird zweifellos einige Veränderungen im Land nach sich ziehen, deren konkrete Auswirkungen wir in den kommenden Monaten genauer betrachten werden.
Präzisere Vorgaben für die Biotonne
Wer bei der Trennung seines Biomülls nachlässig ist, könnte ab Mai unangenehme Überraschungen erleben. Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) informiert über eine neue Richtlinie, die besagt, dass Bioabfälle ab dem 1. Mai nur noch einen Fremdanteil von maximal drei Prozent aufweisen dürfen. Unerwünschte Materialien wie Kunststoffe, Steine, Glas, Keramik und Metalle sind strikt untersagt. Sollte der Anteil dieser Störstoffe die Drei-Prozent-Marke überschreiten, droht die Nichtmitnahme der betroffenen Mülltonne. Die Überprüfung des Inhalts soll künftig verstärkt durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz, spezieller Sensoren oder auch durch manuelle Sichtkontrollen erfolgen. Daher die dringende Bitte: Nur unverfälschter Bioabfall gehört in die Biotonne, damit unser Kompost eine hohe Qualität behält und unsere Umwelt geschont wird! Dies ist auch für die Bewahrung der natürlichen Schönheit unserer Region Main-Kinzig von Bedeutung.
Digitale Antragsbilder für Ausweisdokumente
Ein wichtiger Hinweis für alle, die demnächst einen neuen Ausweis beantragen möchten! Ab dem 1. Mai 2025 gibt es eine wesentliche Änderung bezüglich der Passbilder für Personalausweise und Reisepässe. Zukünftig dürfen diese ausschließlich in digitaler Form eingereicht werden. Herkömmliche Papierbilder gehören somit der Vergangenheit an. Ziel dieser Maßnahme ist die Erschwerung von Fälschungen und Manipulationen. Wo erhältst du nun diese digitalen Passbilder? Du hast die Möglichkeit, diese bei zertifizierten Fotografen oder beispielsweise in Filialen von Drogeriemärkten erstellen zu lassen. Im Anschluss erhältst du eine Bestätigung mit einem QR-Code. Dieser Code wird dann bei der Beantragung deiner Ausweisdokumente im Bürgerservice eingescannt, und dein Passbild wird automatisch in den Antrag übernommen. Dies erweist sich als praktisch und zeitsparend! Gewiss gibt es auch in Hanau, Gelnhausen und den umliegenden Gemeinden zertifizierte Fotostudios. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Verbindlichkeit dieser neuen Regelung nochmals unterstrichen – sei also vorbereitet!
Mehr Spielraum bei der Namenswahl
Auch im Namensrecht treten zum 1. Mai 2025 bedeutsame Änderungen in Kraft, die uns mehr Flexibilität bei der Wahl unseres Familiennamens einräumen. Hier die wichtigsten Aspekte im Überblick:
- Namensrechtliche Traditionen: Zukünftig sollen auch Gepflogenheiten wie die Anpassung des Familiennamens an das Geschlecht wieder möglich sein.
- Doppelnamen für Ehepartner: Endlich dürfen beide Ehepartner einen gemeinsamen Doppelnamen führen, wahlweise mit oder ohne Bindestrich. Bisher war dies nur einer Person gestattet. Die Reihenfolge der Namen können die Eheleute dabei selbst bestimmen.
- Doppelnamen für Kinder: Der gewählte Doppelname der Eltern soll auch zum Geburtsnamen gemeinsamer Kinder werden können. Wichtig: Wer bereits einen Doppelnamen führt, kann bei einer Eheschließung keinen weiteren hinzufügen, um überlange Namensketten zu vermeiden.
- Weiterhin möglich: Selbstverständlich bleibt es auch weiterhin erlaubt, dass nur ein Partner bei der Heirat einen Doppelnamen annimmt oder dass sich die Eheleute auf einen einzelnen gemeinsamen Familiennamen einigen.
- Kinder unverheirateter Eltern: Auch Kinder von nicht miteinander verheirateten Eltern können künftig einen Doppelnamen erhalten, der sich aus den Namen beider Elternteile zusammensetzt.
- Scheidung: Im Falle einer Scheidung soll die Änderung des Nachnamens eines Kindes zur Beseitigung von Namensungleichheiten vereinfacht werden.
Diese neuen Bestimmungen eröffnen Paaren und Familien mehr Möglichkeiten, ihren Namen nach ihren individuellen Vorstellungen zu gestalten.
Elternzeit unkomplizierter beantragen
Erfreuliche Nachrichten für alle werdenden Eltern! Für Kinder, die ab dem 1. Mai zur Welt kommen, kann die Elternzeit nun auch bequem per E-Mail beantragt werden. Das Bundesfamilienministerium hat bekannt gegeben, dass die schriftliche Einreichung von Anträgen nicht mehr zwingend erforderlich ist. Diese Neuerung soll die Antragstellung und die Kommunikation zwischen Eltern und Arbeitgebern vereinfachen. Auch der Arbeitgeber kann die digitale Textform zur Bestätigung oder Ablehnung des Antrags nutzen. Lediglich die vorzeitige Beendigung der Elternzeit bedarf aus rechtlichen Gründen weiterhin der Schriftform durch den Arbeitgeber. Dies stellt einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung und Abbau bürokratischer Hürden dar.
Whatsapp-Aus für ältere Smartphones
Für Nutzer älterer iPhones gibt es im Mai unerfreuliche Nachrichten von Whatsapp. Der populäre Messenger-Dienst wird die Unterstützung für weitere ältere Betriebssystemversionen einstellen. Whatsapp hat seine Nutzer bereits im Vorfeld über diese Maßnahme informiert. Ab dem 5. Mai 2025 werden ausschließlich iOS-Versionen 15.1 und neuer unterstützt. Dies betrifft konkret die Modelle iPhone 5s, iPhone 6 und iPhone 6 Plus. Wer eines dieser Geräte nutzt und Whatsapp weiterhin verwenden möchte, muss auf ein neueres Modell umsteigen. Die installierte iOS-Version kann in den Einstellungen des iPhones eingesehen werden.
Skype wird eingestellt
Ein Pionier der Online-Telefonie verschwindet von der digitalen Landkarte: Skype wird im Mai eingestellt. Im Jahr 2003 von skandinavischen Entwicklern ins Leben gerufen und 2011 von Microsoft übernommen, ermöglichte Skype vielen Menschen erstmals, über das Internet zu telefonieren und sich dabei per Video zu sehen. Nun hat Microsoft angekündigt, den Dienst im Mai 2025 einzustellen, um seine Ressourcen verstärkt auf Microsoft Teams zu konzentrieren. “Skype-Nutzer haben die Möglichkeit, zu Microsoft Teams Free zu wechseln, das viele der gleichen Kernfunktionen und noch mehr bietet”, so Microsoft auf seiner Webseite. Microsoft-Manager Jeff Teper äußerte sich in den Medien mit den Worten: “Wir werden Skype im Mai 2025 in den Ruhestand schicken, um uns auf Teams zu fokussieren.” Wer Skype bisher genutzt hat, sollte sich daher allmählich nach einer Alternative umsehen.
Das waren die wichtigsten Neuerungen, die uns ab dem 1. Mai erwarten. Ich hoffe, diese Zusammenfassung trägt dazu bei, dass du gut informiert in den neuen Monat startest. Genieße den Frühling hier bei uns in der vielfältigen Region Main-Kinzig!
Du möchtest noch einmal nachlesen, welche Veränderungen der April gebracht hat? In unserem Beitrag Neuerungen und Wissenswertes ab April 2025 kannst du dich nochmals informieren.