
Es ist bald Juli und dieser bringt wieder einige Neuerungen mit sich, die dein Leben beeinflussen können – von deinem Geldbeutel bis hin zu den Pflegeleistungen für Angehörige. Ich habe für dich die wichtigsten Änderungen zusammengefasst, damit du bestens informiert bist. Wirf einen Blick auf das, was der Juli so bereithält!
Mehr Geld: Neue Pfändungsfreigrenzen
Gute Nachrichten für alle, die finanzielle Herausforderungen meistern müssen: Ab dem 1. Juli gibt es höhere Pfändungsfreigrenzen. Das bedeutet, du darfst mehr von deinem Einkommen behalten, selbst wenn es zu einer Pfändung kommt. Der unpfändbare Grundbetrag steigt auf 1.555 Euro pro Monat. Wenn du unterhaltsberechtigte Personen in deinem Haushalt hast, erhöht sich dieser Freibetrag zusätzlich. Für die erste unterhaltsberechtigte Person sind es künftig 585,23 Euro, und für jede weitere Person (bis zur fünften) kommen 326,04 Euro dazu. Arbeitgeber müssen diese neuen Grenzen bei Lohnpfändungen beachten und dir den entsprechenden Anteil deines Gehalts auszahlen. Eine wichtige Anpassung, die verschuldeten Menschen mehr finanzielle Luft verschafft.
Renten-Update: Rentenerhöhung führt eventuell zu Steuerpflicht
Auch für Rentner gibt es ab dem 1. Juli eine Anpassung: Die Renten steigen bundesweit um 3,74 %. Das ist zwar erfreulich, bringt aber für einige Rentner eine neue Verpflichtung mit sich: Es kann sein, dass du jetzt eine Steuererklärung abgeben musst. Der Grundbetrag, bis zu dem keine Steuererklärung nötig ist, liegt bei 12.096 Euro. Nur wenn deine jährlichen Einkünfte diesen Betrag überschreiten – dazu zählen auch Mieteinnahmen, Witwenrente oder Betriebsrente – wird eine Steuererklärung fällig. Es bedeutet aber nicht automatisch, dass du auch Steuern zahlen musst. Es lohnt sich also, einen genauen Blick auf deine Rentenmitteilung zu werfen.
Pflegebeitrag: Anpassung bei Rentnern
Rückwirkend zum Januar 2025 wird der Beitrag zur Pflegeversicherung für Rentner um 0,2 % erhöht. Diese Erhöhung wird im Juli in einer Summe einbehalten. Wie hoch der genaue Betrag für dich ausfällt, kannst du deiner Mitteilung zur Rentenanpassung entnehmen. Es ist ratsam, deine Bezüge im Juli genau zu prüfen, um diese Anpassung nachvollziehen zu können.
Erhöhungen bei Witwen- und Witwerrenten
Zusätzlich zu den allgemeinen Rentenanpassungen erhöht sich auch die Witwen- und Witwerrente. Wer neben der Rente ein eigenes Einkommen hat, darf künftig mehr davon behalten. Der Freibetrag steigt von 1.038,05 Euro auf 1.076,86 Euro netto. Diese Anpassung kann für viele eine spürbare Entlastung darstellen.
Höherer Verdienst in der Altenpflege: Mindestlohnerhöhung
Für Mitarbeiter in der Altenpflege gibt es erfreuliche Nachrichten: Die Mindestlöhne in diesem Bereich werden angehoben. Ab Juli erhalten Pflegefachkräfte 20,50 Euro, qualifizierte Pflegehilfskräfte 17,35 Euro und Pflegehilfskräfte 16,10 Euro pro Stunde. Diese Erhöhung trägt dazu bei, die wichtige Arbeit in der Pflege angemessen zu honorieren.
Mehr Flexibilität bei der häuslichen Pflege
Eine bedeutende Neuerung gibt es auch für die Pflege zu Hause. Die Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zusammengelegt. Das bedeutet, dass rund 3.500 Euro künftig flexibler eingesetzt werden können. Bisher mussten pflegende Angehörige die Pflege mindestens sechs Monate lang übernehmen, bevor sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen konnten. Ab Juli entfällt diese Wartezeit. Voraussetzung ist lediglich ein Pflegegrad 2. Das gibt pflegenden Angehörigen mehr Spielraum und Entlastung.
Elektronische Kassensysteme: Pflicht zum Anmelden beim Finanzamt
Ob du nun eine Bäckerei, ein Restaurant, einen Supermarkt oder ein Taxiunternehmen führst – wenn du ein elektronisches Kassensystem hast, musst du es bis spätestens 31. Juli digital beim Finanzamt melden. Das geht ganz einfach:
- Über das ELSTER-Formular „Mitteilungsverfahren nach § 146a Absatz 4 AO“ auf www.elster.de.
- Per Upload einer XML-Datei auf www.elster.de in „Mein ELSTER“.
- Indem du Daten aus einer Software über die sogenannte ERiC-Schnittstelle übermittelst.
Wenn du nach dem 1. Juli 2025 ein neues Kassensystem einrichtest, hast du einen Monat Zeit für die Meldung. Also, prüfe lieber zweimal, ob du alles im Blick hast!
Steuererklärung 2024: Frist läuft ab
Der Juli ist auch der Monat, in dem die Frist für die Pflichtabgabe der Steuererklärung für das Jahr 2024 endet, genauer gesagt am 31. Juli. Wenn du deine Erklärung von einer Steuerberatung erstellen lässt, kannst du eine Fristverlängerung bis zum 30. April 2026 beantragen. Für alle, die ihre Steuererklärung freiwillig abgeben, besteht die Frist sogar bis zum 31. Dezember 2028. Denk daran: Übersteigt der Gesamtbetrag deiner Einkünfte den Grundfreibetrag von 12.096 Euro, bist du zur Abgabe verpflichtet. Also, keine Zeit verlieren, falls du noch etwas erledigen musst!
DHL: Neue Preise und Konditionen für internationale Sendungen
Wenn du oft Päckchen oder Pakete ins Ausland schickst, solltest du wissen, dass DHL ab Juli 2025 die Preise und Konditionen für einige Ziele und Gewichte anpasst. Die Einteilung von Päckchen in internationale Länderzonen wird denen der Pakete angeglichen. Der Versand in Nicht-EU-Länder wurde auf Pakete bis 2 kg ausgeweitet (nur online verfügbar) und kann nun auch mit der „mobilen Paketmarke“ erfolgen. Eine weitere Änderung: Das Höchstgewicht für internationale Pakete ist nun einheitlich auf 30 kg festgelegt, dafür entfällt die Versicherung für diese Sendungen. Bevor du dein nächstes internationales Paket auf die Reise schickst, lohnt sich ein Blick auf die aktuellen Konditionen bei DHL.
Das waren schon die wichtigsten Neuerungen für Juli 2025. Ich hoffe, diese Übersicht hilft dir dabei, alles im Blick zu behalten.
Du willst nochmal lesen, was es im Juni für Änderungen gab? in unserem Beitrag Die Neuerungen ab Juni 2025 kannst du dich jederzeit informieren!